Führerscheinklassen

Übersicht

Seit dem 1. Januar 1999 gilt die neue Fahrerlaubnisverordnung. Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor der Einführung der Neuregelung erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist weiterhin im bisherigen Umfang gültig. Allerdings sind für einige Fahrerlaubnisinhaber ärztliche Wiederholungsuntersuchungen vorgeschrieben.

Bei einem Umtauch des Führerscheins werden im neuen Führerschein die neuen Klassen eingetragen, die den alten entsprechen. Die nachfolgende Tabelle gibt die wichtigsten Bestimmungen wieder.

Sollten SIE nähere Informationen zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Führerscheinstelle (in Ihrem Landratsamt / in Ihrer kreisfreien Stadt).

Bitte beachten Sie:
Die nachfolgende Tabelle beinhaltet nur einen Auszug aus der neuen Fahrerlaubnisverordnung. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

Musterführerschein mit Schlüßelzahlen