
Service
Genehmigungen und Verkehrssicherung

Zum Aufstellen und Betreiben von Arbeitsbühnen auf öffentlichem Grund wird in den meisten Fällen eine Sondergenehmigung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde benötigt. Ob und in welchem Umfang eine Genehmigung und eine Absicherung der Baustelle notwendig ist liegt in der Verantwortung des Nutzers der Arbeitsbühnen. Selbstverständlich unterstützen und beraten wir Sie hier ausführlich. Auf Wunsch erledigen wir für Sie die kompletten Formalitäten und stellen Ihnen auch die notwendigen Beschilderungen zur Verfügung.
Die Art und Umfang der möglichen Absicherungen sind vielfälltig und können je nach Einsatzsituation stark variieren. Hier finden Sie einen Auszug aus den gängisten amtlichen Regelplänen.
Innerörtliche Straßen - Arbeitsstellen von längerer Dauer im Fahrbahnbereich (PDF)
B I/1
B I/2
B I/3
B I/4
Innerörtliche Straßen - Arbeitsstellen von längerer Dauer im Geh- und Radwegbereich (PDF)
B II/1
B II/3
B II/5
B II/6
B II/9
Innerörtliche Straßen - Arbeitsstellen kürzerer Dauer (PDF)
B IV/1
B IV/2
Damit wir die Behördengänge für Sie erledigen können benötigen wir eine Vollmacht des Benutzers/Mieter der Maschine.
Anfallende Gebühren werden von uns ausgelegt bzw. gehen zu Lasten des Benutzers/Mieters und werden Ihnen direkt von der aussellenden Behörde zugestellt.
Vollmacht zur Einholung einer Sondergenehmigung (PDF)


